Petra Schauer Orchideen
Petra Schauer Orchidee
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R E D N E R I N & S Ä N G E R I N
Petra Schauer Schriftzug
Allgemeine Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen;  Quelle: Wikipedia

Hochzeitsrede 

Bei   einer   Hochzeitsrede    handelt   es   sich   um   eine   mündliche   Mitteilung,   die   anlässlich   einer Eheschließung   im   Rahmen   der   Feierlichkeiten   vorgetragen   wird.   Damit   gehört   die   Hochzeitsrede   zur Gattung   der   Festreden.   Adressat   ist   in   der   Regel   nicht   nur   das   Brautpaar,   sondern   die   gesamte versammelte   Hochzeitsgesellschaft.   Die   Thematik   der   Hochzeitsrede   variiert   mit   der   Person   des Redners   sowie   der   jeweiligen   Kultur   und   Religion.   Typische   Inhalte   sind   Segenswünsche   für   das Brautpaar,   Ausführungen   über   die   Ehe,   Ratschläge   und   -   oft   komische   -   Anekdoten   über   Braut   und Bräutigam. Häufig werden in die Reden Lebensweisheiten und Zitate eingeflochten.

Hochzeitsfeier

Hochzeitsfeier   (auch   Heirat,   Trauung   oder   einfach   nur   Hochzeit   genannt)   beschreibt   heute   die Ausdrucksformen   des   Feierns   anlässlich   der   Schließung   einer   Ehe.   Das   Wort   Hochzeit    leitet   sich   von Hohe   Zeit    (Festzeit)   ab,   das   Wort   Trauung    vom   gegenseitigen   Vertrauen.   Bisweilen   wird   das   Wort Heirat heute auch für das Schließen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet. In   vielen   Kulturen   beschränkt   sich   die   Hochzeit   nicht   auf   eine   kurze,   abgeschlossene   Zeremonie, sondern   findet   über   einen   längeren   Zeitraum   (im   Orient   bis   mehrere   Tage)   statt.   Ethnologen   sprechen in   diesem   Fall   von   einer   „gradualistischen   Annäherung   an   die   Ehe“.   Die   Hochzeit   kann   als Passageritus für Braut und Bräutigam betrachtet werden. Bei   der   Hochzeit   findet   in   vielen   Kulturen   ein   ritueller   Austausch   von   Gütern   oder   Diensten   statt (Brautgabe,   Mitgift,   Morgengabe,   Brautbuch).   Diese   gehören   in   vielen   Fällen   zu   den   wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung. Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.

Trauung

Nach   dem   deutschen   Wörterbuch   der   Brüder   Grimm   kommt   das   Wort   Trauung   von   Treue   wie   etwa   auch   in Vertragstreue   und   von   Vertrauen,   wie   etwa   das   Vertrauen   der   Brautleute   ineinander.   Es   bekam   schon früh   seine   Bedeutungsfülle   für   den   persönlichen   Akt   des   Vertrauens   von   Braut   und   Bräutigam,   die Zeremonie   sowie   den   rechtlichen   Akt   der   Eheschließung.   Der   Begriff   Trauung    ist   etwa   seit   dem   13. Jahrhundert   belegt   und   meint   ursprünglich   das   „Anvertrauen“   einer   Frau   an   den   Ehemann.   Heute bezeichnet   es   vor   allem   das   Ritual   der   Eheschließung   als   solches,   auch   in   Form   einer   kirchlichen Trauung   oder   sonstigen   religiösen   Feier.   Die   Trauung    ist   der   wichtige   Akt,   der   bei   einer   Heirat vollzogen    wird.    Durch    ihn    werden    die    Partner    vermählt.    Man    unterscheidet    zwischen    der standesamtlichen,   der   kirchlichen   sowie   einer   freien   Trauung ,   wobei   die   letzteren   beiden   keine rechtliche Relevanz erlangen.

Freie Trauung

Bei   einer   freien   Trauung    handelt   es   sich   um   eine   private   Zeremonie,   die   unabhängig   von   kirchlicher oder    standesamtlicher    Trauung    stattfindet.    Sie    bietet    Paaren    ohne    oder    unterschiedlicher Konfessionen,   gleichgeschlechtlichen   Paaren,   aber   auch   allen   anderen   Paaren   die   Möglichkeit,   eine feierliche   Hochzeitszeremonie   individuell   mit   beliebigen   Elementen   zu   gestalten.   Freie   Trauungen sind in Deutschland und der Schweiz weder kirchen- noch zivilrechtlich bindend. Freie   Trauungen   werden   von   freien   Theologen,   weltlich-humanistischen   Feiersprechern   und   freien Hochzeitsrednern angeboten, können aber auch gänzlich eigenständig durchgeführt werden.

Standesamtliche Trauung

Die   Trauung    oder   Eheschließung    ist   nach   deutschem   Familienrecht   (Teilgebiet   des   Zivilrecht)   das Rechtsgeschäft,   durch   das   eine   Ehe   begründet   wird.   Die   Eheschließung   ist   ein   formbedürftiger Vertrag:    die    Willenserklärungen    müssen    vor    einem    Standesbeamten    abgegeben    werden.    Auch Bürgermeister   können,   wenn   sie   von   ihrem   Gemeinderat   zum   Standesbeamten   ernannt   worden   sind, Trauungen   vornehmen.   Dies   wird   länderspezifisch   unterschiedlich   gehandhabt.   In   Bayern   etwa   ist   dies ohne   weitere   Voraussetzungen   üblich,   in   Sachsen   z.B.   nur   vereinzelt   und   nur,   wenn   der   Bürgermeister die    entsprechende    Qualifikation    erworben    und    die    gleiche    Prüfung    abgelegt    hat    wie    alle Standesbeamten.   Stellvertretung   ist   unzulässig.   Im   Interesse   der   Rechtssicherheit   sind   die   Folgen von    Wissens-    oder    Willensmängeln    speziell    geregelt,    sodass    die    allgemeinen    Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden. Zivilrechtlich   verbindlich   ist   in   vielen   Ländern   (wie   Deutschland,   Schweiz   und   Österreich)   allein die   standesamtliche   Eheschließung.   Diese   ist   eine   rein   formale   Angelegenheit   ohne   große   Zeremonie. Da   in   Deutschland   aber   immer   mehr   Paare   nur   standesamtlich   heiraten,   bieten   viele   Gemeinden entsprechend   große   Räumlichkeiten   für   die   gesamte   Hochzeitsgesellschaft.   Hochzeitsbräuche   wie   das Reiswerfen   finden   dann   vor   dem   Standesamt   statt.   Die   standesamtliche   Trauung   darf   in   der   Regel   nur in   öffentlichen   Gebäuden   vorgenommen   werden.   Die   Anmeldung   erfolgt   normalerweise   auf   einem Standesamt   der   Gemeinde,   in   der   der   Wohnsitz   gemeldet   ist.   Für   die   Anmeldung   sind   Papiere,   wie   ein gültiger   Personalausweis,   Auszug   aus   dem   Geburtenbuch,   Familienbuchabschriften   bei   eventuellen Vorehen   und   eine   Aufenthaltsbescheinigung   vom   Hauptwohnsitz   nötig.   Die   Durchführung   kann   meistens auch   in   anderen   geeigneten   Einrichtungen   desselben   Landes   erfolgen.   Außer   zu   den   normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich. Die   standesamtliche   Trauung   steht   in   einigen   Ländern   (beispielsweise   Deutschland   oder   Dänemark) auch    homosexuellen    Paaren    offen.    In    der    Schweiz    hingegen    können    homosexuelle    Paare    ihre Partnerschaft   eintragen   lassen,   was   in   vielen   Belangen   der   Ehe   gleichkommt.   Formell   handelt   es   sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft. + + + + + +

Weltliche Trauerfeier

Der   Ausdruck   weltliche    oder   säkulare   Trauerfeier    bezeichnet   das   Gedenkzeremoniell   für   einen Verstorbenen,   bei   dessen   Bestattung   auf   die   Gestaltungsmerkmale   eines   Trauergottesdienstes   sowie einer   kirchlichen   Bestattung   bewusst   verzichtet   werden.   Die   Trauerfeier   orientiert   sich   inhaltlich und    im    Ablauf    ausschließlich    an    den    Bedürfnissen,    das    heißt    an    der    Lebensauffassung    des Verstorbenen   zu   seinen   Lebzeiten   bzw.   an   den   Vorstellungen   seiner   Angehörigen.   Die   so   genannte Trauerrede    steht    mit    der    zentralen    biographischen    Würdigung    in    der    Tradition    der Freidenkerbewegung.   Sie   steht   rhetorisch   der   literarischen   Gattung   des   Nekrologs   nahe.   Die Traueransprache   dagegen   richtet   sich   primär   nach   der   Trauersituation   der   vom   Tode   betroffenen Hinterbliebenen   und   würdigt   in   diesem   psycho-sozialen   Bezugsrahmen   eines   Übergangsrituals   noch einmal die Lebensgeschichte. Die   Bestattung   wird   zwischen   dem   Bestatter   und   den   Angehörigen   abgesprochen.   Die   säkulare Trauerfeier   besteht   aus   drei   Teilen:   Des   Verstorbenen   zu   gedenken,   seine   Lebensgeschichte   zu würdigen   und   seine   Grablegung   zu   vollziehen.   Sieht   man   einmal   von   der   Seebestattung   ab,   so   wird   die Beerdigung   des   Verstorbenen   im   Sarg   oder   die   Beisetzung   seiner   Asche   in   der   Urne   zeremoniell   mit Erde   und   mit   Worten    durchgeführt.   Die   Bestattung   ist   -   als   Erdbegräbnis,   Urnenbeisetzung   oder Naturbestattung   (Seebestattung,   Waldbestattung,   Aschenverstreuung)   vollzogen   -   ein   Passageritual. Der   Verstorbene   wird   der   Welt   der   Toten   übergeben.    Das   zentrale   Element   der   weltlichen   Trauerfeier ist   die   Trauerrede   oder   Traueransprache.   Die   Trauerrede   thematisiert   das   Leben   des   Verstorbenen, kennzeichnet   seine   Persönlichkeit   und   Eigenschaften,   die   berufliche   Tätigkeit   und   die   familiäre Situation.   Dabei   wird   auch   auf   dessen   Leiden   und   Tod   eingegangen.   Der   Verstorbene   muss   für   die Trauergäste   wiedererkennbar   werden.   Mit   der   Trauerrede   wird   die   Einmaligkeit   und   das   Besondere   des besonderen Lebens des verstorbenen Menschen hervorgehoben.

Trauerrede

Die   Trauerrede   kann   innerhalb   der   Trauerfeier   oder   ausschließlich   am   Grab   gehalten   werden.   Sie   ist nicht-konfessionell   ausgerichtet,   kann   aber   religiös,   philosophisch   oder   weltanschaulich   geprägt sein.   Die   Trauerrede   ist   in   der   Regel   nicht   kirchlich   orientiert.   Säkulare   Reden   beziehen   sich vorwiegend   auf   die   besonderen   Lebensstationen   des   Verstorbenen   und   würdigen   dessen   Persönlichkeit und   werden   auch   von   so   genannten   freien   Rednern ,   den   Trauerrednern,   gehalten.   Es   kann   bei Trauerfeiern   durchaus   erwünscht   sein,   dass   ein   Familienmitglied   auch   noch   eine   Rede   hält   oder   ein Kollege des Arbeitsbetriebes, Unternehmens, Verbandes oder Vereins das tut. Die   Trauerrede   soll   an   den   Verstorbenen   und   sein   Wirken   zu   seinen   Lebzeiten   erinnern   und vergegenwärtigt   sie   noch   einmal   in   der   Stunde   des   endgültigen   Abschiedes.   Für   die   Angehörigen bedeutet   die   Trauerrede   eine   wesentliche   Hilfestellung   bei   der   eigenen   Bewältigung   der   Trauer. Durch   das   Nachvollziehen   des   Lebens   des   Verstorbenen   haben   die   Angehörigen   die   Gelegenheit,   sich   in dem   Verlust   noch   einmal   seine   Bedeutung   bewusst   zu   machen.   Die   Trauerrede   gibt   den   Hinterbliebenen die   Möglichkeit,   Abschied   zu   nehmen.   Die   Gemeinschaft   mit   anderen   Trauernden   wird   für   die   eigene Trauerbewältigung   als   hilfreich   empfunden.   Das   Teilen   von   Gefühlen   kann   emotionale   Belastungen abbauen. Unabhängig   von   der   unterschiedlichen   Funktion   der   weltlichen   Trauerfeier   und   der   kirchlichen Bestattung   führt   der   Trauerredner   ebenso   wie   der   Geistliche   ein   Vorgespräch   mit   den   Angehörigen, bei   dem   die   Lebensgeschichte   des   Verstorbenen   inhaltlich   bezogen   auf   die   Trauerrede   besprochen wird.    Der    Redner    gewinnt    in    diesem    Gespräch    eine    Vorstellung    von    der    Persönlichkeit    des Verstorbenen, er kann sich ein Bild machen.
Eräuterung von Begriffen
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Eräuterung von Begriffen
Allgemeine Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen;  Quelle: Wikipedia

Hochzeitsrede 

Bei   einer   Hochzeitsrede    handelt   es   sich   um   eine mündliche     Mitteilung,     die     anlässlich     einer Eheschließung     im     Rahmen     der     Feierlichkeiten vorgetragen   wird.   Damit   gehört   die   Hochzeitsrede   zur Gattung   der   Festreden.   Adressat   ist   in   der   Regel nicht    nur    das    Brautpaar,    sondern    die    gesamte versammelte   Hochzeitsgesellschaft.   Die   Thematik   der Hochzeitsrede   variiert   mit   der   Person   des   Redners sowie   der   jeweiligen   Kultur   und   Religion.   Typische Inhalte    sind    Segenswünsche    für    das    Brautpaar, Ausführungen   über   die   Ehe,   Ratschläge   und   -   oft komische    -    Anekdoten    über    Braut    und    Bräutigam. Häufig   werden   in   die   Reden   Lebensweisheiten   und Zitate eingeflochten.

Hochzeitsfeier

Hochzeitsfeier   (auch   Heirat,   Trauung   oder   einfach nur     Hochzeit     genannt)     beschreibt     heute     die Ausdrucksformen     des     Feierns     anlässlich     der Schließung   einer   Ehe.   Das   Wort   Hochzeit    leitet   sich von   Hohe   Zeit    (Festzeit)   ab,   das   Wort   Trauung    vom gegenseitigen   Vertrauen.   Bisweilen   wird   das   Wort Heirat    heute    auch    für    das    Schließen    einer eingetragenen Partnerschaft verwendet. In   vielen   Kulturen   beschränkt   sich   die   Hochzeit nicht    auf    eine    kurze,    abgeschlossene    Zeremonie, sondern   findet   über   einen   längeren   Zeitraum   (im Orient   bis   mehrere   Tage)   statt.   Ethnologen   sprechen in     diesem     Fall     von     einer     „gradualistischen Annäherung    an    die    Ehe“.    Die    Hochzeit    kann    als Passageritus    für    Braut    und    Bräutigam    betrachtet werden. Bei   der   Hochzeit   findet   in   vielen   Kulturen   ein ritueller   Austausch   von   Gütern   oder   Diensten   statt (Brautgabe,   Mitgift,   Morgengabe,   Brautbuch).   Diese gehören    in    vielen    Fällen    zu    den    wichtigsten ökonomischen     Transaktionen     im     Leben     eines Individuums neben der Kinderversorgung. Viele   unterschiedliche   Hochzeitsbräuche   gehören   zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.

Trauung

Nach   dem   deutschen   Wörterbuch   der   Brüder   Grimm   kommt das    Wort    Trauung    von    Treue    wie    etwa    auch    in Vertragstreue    und    von    Vertrauen,    wie    etwa    das Vertrauen   der   Brautleute   ineinander.   Es   bekam   schon früh   seine   Bedeutungsfülle   für   den   persönlichen   Akt des    Vertrauens    von    Braut    und    Bräutigam,    die Zeremonie     sowie     den     rechtlichen     Akt     der Eheschließung.   Der   Begriff   Trauung    ist   etwa   seit   dem 13.   Jahrhundert   belegt   und   meint   ursprünglich   das „Anvertrauen“    einer    Frau    an    den    Ehemann.    Heute bezeichnet   es   vor   allem   das   Ritual   der   Eheschließung als   solches,   auch   in   Form   einer   kirchlichen   Trauung oder   sonstigen   religiösen   Feier.   Die   Trauung    ist   der wichtige   Akt,   der   bei   einer   Heirat   vollzogen   wird. Durch    ihn    werden    die    Partner    vermählt.    Man unterscheidet    zwischen    der    standesamtlichen,    der kirchlichen   sowie   einer   freien   Trauung ,   wobei   die letzteren beiden keine rechtliche Relevanz erlangen.

Freie Trauung

Bei   einer   freien   Trauung    handelt   es   sich   um   eine private   Zeremonie,   die   unabhängig   von   kirchlicher oder    standesamtlicher    Trauung    stattfindet.    Sie bietet     Paaren     ohne     oder     unterschiedlicher Konfessionen,    gleichgeschlechtlichen    Paaren,    aber auch   allen   anderen   Paaren   die   Möglichkeit,   eine feierliche     Hochzeitszeremonie     individuell     mit beliebigen   Elementen   zu   gestalten.   Freie   Trauungen sind   in   Deutschland   und   der   Schweiz   weder   kirchen- noch zivilrechtlich bindend. Freie    Trauungen    werden    von    freien    Theologen, weltlich-humanistischen    Feiersprechern    und    freien Hochzeitsrednern     angeboten,     können     aber     auch gänzlich eigenständig durchgeführt werden.

Standesamtliche Trauung

Die   Trauung    oder   Eheschließung    ist   nach   deutschem Familienrecht    (Teilgebiet    des    Zivilrecht)    das Rechtsgeschäft,   durch   das   eine   Ehe   begründet   wird. Die   Eheschließung   ist   ein   formbedürftiger   Vertrag: die      Willenserklärungen      müssen      vor      einem Standesbeamten   abgegeben   werden.   Auch   Bürgermeister können,    wenn    sie    von    ihrem    Gemeinderat    zum Standesbeamten    ernannt    worden    sind,    Trauungen vornehmen.        Dies        wird        länderspezifisch unterschiedlich   gehandhabt.   In   Bayern   etwa   ist   dies ohne   weitere   Voraussetzungen   üblich,   in   Sachsen   z.B. nur   vereinzelt   und   nur,   wenn   der   Bürgermeister   die entsprechende   Qualifikation   erworben   und   die   gleiche Prüfung    abgelegt    hat    wie    alle    Standesbeamten. Stellvertretung   ist   unzulässig.   Im   Interesse   der Rechtssicherheit   sind   die   Folgen   von   Wissens-   oder Willensmängeln     speziell     geregelt,     sodass     die allgemeinen    Vorschriften    insbesondere    über    die Anfechtung verdrängt werden. Zivilrechtlich   verbindlich   ist   in   vielen   Ländern (wie   Deutschland,   Schweiz   und   Österreich)   allein   die standesamtliche   Eheschließung.   Diese   ist   eine   rein formale   Angelegenheit   ohne   große   Zeremonie.   Da   in Deutschland   aber   immer   mehr   Paare   nur   standesamtlich heiraten,   bieten   viele   Gemeinden   entsprechend   große Räumlichkeiten          für          die          gesamte Hochzeitsgesellschaft.    Hochzeitsbräuche    wie    das Reiswerfen   finden   dann   vor   dem   Standesamt   statt.   Die standesamtliche   Trauung   darf   in   der   Regel   nur   in öffentlichen    Gebäuden    vorgenommen    werden.    Die Anmeldung   erfolgt   normalerweise   auf   einem   Standesamt der   Gemeinde,   in   der   der   Wohnsitz   gemeldet   ist.   Für die    Anmeldung    sind    Papiere,    wie    ein    gültiger Personalausweis,    Auszug    aus    dem    Geburtenbuch, Familienbuchabschriften   bei   eventuellen   Vorehen   und eine    Aufenthaltsbescheinigung    vom    Hauptwohnsitz nötig.    Die    Durchführung    kann    meistens    auch    in anderen   geeigneten   Einrichtungen   desselben   Landes erfolgen.   Außer   zu   den   normalen   Geschäftszeiten   ist in   vielen   Standesämtern   auch   eine   Trauung   am   Samstag möglich. Die   standesamtliche   Trauung   steht   in   einigen   Ländern (beispielsweise    Deutschland    oder    Dänemark)    auch homosexuellen   Paaren   offen.   In   der   Schweiz   hingegen können     homosexuelle     Paare     ihre     Partnerschaft eintragen   lassen,   was   in   vielen   Belangen   der   Ehe gleichkommt.   Formell   handelt   es   sich   dabei   aber nicht   um   eine   Trauung,   sondern   um   eine   Beurkundung der Partnerschaft. + + + + + +

Weltliche Trauerfeier

Der   Ausdruck   weltliche    oder   säkulare   Trauerfeier   bezeichnet     das     Gedenkzeremoniell     für     einen Verstorbenen,    bei    dessen    Bestattung    auf    die Gestaltungsmerkmale   eines   Trauergottesdienstes   sowie einer    kirchlichen    Bestattung    bewusst    verzichtet werden.   Die   Trauerfeier   orientiert   sich   inhaltlich und   im   Ablauf   ausschließlich   an   den   Bedürfnissen, das   heißt   an   der   Lebensauffassung   des   Verstorbenen zu   seinen   Lebzeiten   bzw.   an   den   Vorstellungen   seiner Angehörigen.   Die   so   genannte   Trauerrede   steht   mit der    zentralen    biographischen    Würdigung    in    der Tradition     der     Freidenkerbewegung.     Sie     steht rhetorisch   der   literarischen   Gattung   des   Nekrologs nahe.    Die    Traueransprache    dagegen    richtet    sich primär    nach    der    Trauersituation    der    vom    Tode betroffenen   Hinterbliebenen   und   würdigt   in   diesem psycho-sozialen   Bezugsrahmen   eines   Übergangsrituals noch einmal die Lebensgeschichte. Die   Bestattung   wird   zwischen   dem   Bestatter   und   den Angehörigen   abgesprochen.   Die   säkulare   Trauerfeier besteht    aus    drei    Teilen:    Des    Verstorbenen    zu gedenken,   seine   Lebensgeschichte   zu   würdigen   und seine   Grablegung   zu   vollziehen.   Sieht   man   einmal   von der   Seebestattung   ab,   so   wird   die   Beerdigung   des Verstorbenen   im   Sarg   oder   die   Beisetzung   seiner Asche   in   der   Urne   zeremoniell   mit   Erde   und   mit Worten     durchgeführt.    Die    Bestattung    ist    -    als Erdbegräbnis,   Urnenbeisetzung   oder   Naturbestattung (Seebestattung,    Waldbestattung,    Aschenverstreuung) vollzogen   -   ein   Passageritual.   Der   Verstorbene   wird der   Welt   der   Toten   übergeben.    Das   zentrale   Element der   weltlichen   Trauerfeier   ist   die   Trauerrede   oder Traueransprache.    Die    Trauerrede    thematisiert    das Leben     des     Verstorbenen,     kennzeichnet     seine Persönlichkeit    und    Eigenschaften,    die    berufliche Tätigkeit   und   die   familiäre   Situation.   Dabei   wird auch   auf   dessen   Leiden   und   Tod   eingegangen.   Der Verstorbene   muss   für   die   Trauergäste   wiedererkennbar werden.   Mit   der   Trauerrede   wird   die   Einmaligkeit   und das   Besondere   des   besonderen   Lebens   des   verstorbenen Menschen hervorgehoben.

Trauerrede

Die   Trauerrede   kann   innerhalb   der   Trauerfeier   oder ausschließlich   am   Grab   gehalten   werden.   Sie   ist nicht-konfessionell      ausgerichtet,      kann      aber religiös,   philosophisch   oder   weltanschaulich   geprägt sein.    Die    Trauerrede    ist    in    der    Regel    nicht kirchlich   orientiert.   Säkulare   Reden   beziehen   sich vorwiegend   auf   die   besonderen   Lebensstationen   des Verstorbenen   und   würdigen   dessen   Persönlichkeit   und werden   auch   von   so   genannten   freien   Rednern ,   den Trauerrednern,   gehalten.   Es   kann   bei   Trauerfeiern durchaus   erwünscht   sein,   dass   ein   Familienmitglied auch   noch   eine   Rede   hält   oder   ein   Kollege   des Arbeitsbetriebes,     Unternehmens,     Verbandes     oder Vereins das tut. Die   Trauerrede   soll   an   den   Verstorbenen   und   sein Wirken     zu     seinen     Lebzeiten     erinnern     und vergegenwärtigt   sie   noch   einmal   in   der   Stunde   des endgültigen   Abschiedes.   Für   die   Angehörigen   bedeutet die   Trauerrede   eine   wesentliche   Hilfestellung   bei der    eigenen    Bewältigung    der    Trauer.    Durch    das Nachvollziehen   des   Lebens   des   Verstorbenen   haben   die Angehörigen   die   Gelegenheit,   sich   in   dem   Verlust noch   einmal   seine   Bedeutung   bewusst   zu   machen.   Die Trauerrede   gibt   den   Hinterbliebenen   die   Möglichkeit, Abschied   zu   nehmen.   Die   Gemeinschaft   mit   anderen Trauernden   wird   für   die   eigene   Trauerbewältigung   als hilfreich   empfunden.   Das   Teilen   von   Gefühlen   kann emotionale Belastungen abbauen. Unabhängig   von   der   unterschiedlichen   Funktion   der weltlichen     Trauerfeier     und     der     kirchlichen Bestattung   führt   der   Trauerredner   ebenso   wie   der Geistliche   ein   Vorgespräch   mit   den   Angehörigen,   bei dem   die   Lebensgeschichte   des   Verstorbenen   inhaltlich bezogen   auf   die   Trauerrede   besprochen   wird.   Der Redner   gewinnt   in   diesem   Gespräch   eine   Vorstellung von   der   Persönlichkeit   des   Verstorbenen,   er   kann sich ein Bild machen.